Payrolling für Experten

Sie wollen Ihre Arbeit machen und nicht die Lohnabrechnung?
Nutzen Sie unseren Payroll-Service von Experten für Experten.

Sie können Ihren Job machen - wir machen unseren.

Als wir 1998 unsere Firma gründeten, merkten wir schnell, dass die Lohnabrechnung & Verrechnung in vielen Fällen für Contractors und Unternehmen extrem zeitaufwendig war. Also entwickelten wir unseren eigenen Payroll-Service. Wir kümmern uns darum, die gesamte Administration rechtssicher und effizient zu gestalten. 

Regeln wir. Sie erhalten das Rund-um-Sorglos-Paket. Wir machen unseren Job, damit Sie Ihren noch besser machen können.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner

Wir verstehen Ihre Bedürfnisse

Nicht jeder hat die gleichen Bedürfnisse. Deshalb bieten wir drei unterschiedliche Pakete an. Diese reichen vom obligatorischen Minimum (Grade 1) bis zur äusserst umfassenden Versicherungsdeckung mit 20% BVG-Sparbeitrag, vollständig vom Arbeitgeber finanziert (Grade 9).

Alle drei Pakete bieten Folgendes:

 

Payrolling Rechner

Mehr Netto bei gleichem Kundensatz – und bessere Versicherungen

Als spezialisierter Anbieter, der sich auf Fachkräfte konzentriert, bieten wir eine höhere Nettoauszahlung an die Arbeinehmer bei gleichem Kundensatz.
Im untenstehenden Beispiel (männlich, 35-44 Jahre alt) haben wir unser Angebot mit dem eines grossen Schweizer Konkurrenten verglichen – wir zahlen nicht nur mehr aus, unsere Versicherungen und Pensionskasse sind auch deutlich besser.

Cash-Out Vergleich

RM Payroll

Konkurrenz

All-in Lohnkosten

100

100

Arbeitgeberbeiträge (inkl. Rente)

-10.84

-10.73

Bruttolohn

89.16

89.27

Beiträge der Arbeitnehmer

-7.96

-9.57

Nettolohn (vor Steuern)

81.20

79.70

Was wir Ihnen bieten können

Nicht jeder hat die gleichen Bedürfnisse. Deshalb bieten wir drei unterschiedliche Pakete an. Diese reichen vom obligatorischen Minimum (Grade 1) bis zur äusserst umfassenden Versicherungsdeckung mit 20% BVG-Sparbeitrag, vollständig vom Arbeitgeber finanziert (Grade 9).

Alle drei Pakete bieten Folgendes:

 Grade 1Grade 4Grade 9
Versicherter Lohnkoordinierter BVG-Jahreslohn, Teilzeit-Pensum berücksichtigtGesamter Jahresbruttolohn Gesamter Jahresbruttolohn 
Beitrag AltersgruppeMitarbeiterArbeitgeberMitarbeiterArbeitgeberArbeitgeber
20 – 24 Jahre0%0%0%0%0%
25 – 30 Jahre3.5%3.5%3%3%6%
31 – 35 Jahre3.5%3.5%10%10%20%
35 – 44 Jahre5%5%10%10%20%
45 – 54 Jahre7.5%7.5%10%10%20%
55 – 64/65 Jahre9%9%10%10%20%

Im Jahr 2025 beträgt der obligatorisch versicherte Lohn bei einer 100%-Beschäftigung maximal CHF 90’720 pro Jahr, mit einem Koordinationsabzug von CHF 26’400 pro Jahr. Der maximal versicherte koordinierte Lohn beträgt somit CHF 64’260 pro Jahr oder CHF 5’355 pro Monat. In unserem Lohnrechner zeigen wir den versicherten Lohn immer unten an.

  Grade 1 Grade 4 Grade 9
Versicherter Lohn koordinierter BVG-Jahreslohn, Teilzeit berücksichtigt koordinierter BVG-Jahreslohn, Teilzeit nicht berücksichtigt Gesamter Jahresbrutto lohn 
Invaliditätsabsicherung
Invalidenrente 40% des versicherten Jahreslohns 40 % des versicherten Jahreslohns 60% des versicherten Jahreslohns
Rente für Kinder 8% des versicherten Jahreslohns 8% des versicherten Jahreslohns 15% des versicherten Jahreslohns
Deckung Tod
Rente für den Ehepartner 24% des versicherten Jahreslohns 24% des versicherten Jahreslohns 40% des versicherten Jahreslohns
Waisenrente 8% des versicherten Jahreslohns 8% des versicherten Jahreslohns 15% des versicherten Jahreslohns
Zusätzlicher Pauschalbetrag im Todesfall keine keine 200% des versicherten Jahreslohns
 Grade 1Grade 4Grade 9
Versicherter Lohn  Gesamter Jahresbruttolohn Gesamter Jahresbruttolohn Gesamter Jahresbruttolohn 
Wartezeit3 Tage, Lohnzahlung durch den Arbeitgeber3 Tage, Lohnzahlung durch den Arbeitgeber3 Tage, Lohnzahlung durch den Arbeitgeber
Gehaltsabdeckung80%80%90%
KrankenhauspflegeStandardStandardprivat, einschließlich der Folgen früherer Unfälle
 Grade 1Grade 4Grade 9
Versicherter Lohn  Gesamter Jahresbruttolohn  Gesamter Jahresbruttolohn  Gesamter Jahresbruttolohn 
Wartezeit (unbezahlt) 2 Tage pro Fall2 Tage pro Fall2 Tage pro Fall
Gehaltsabdeckung80%80%90%
Versicherungsdauer720 Tage720 Tage720 Tage
Leistung bei Geburt80% für 14 Wochen80% für 14 Wochen90% für 16 Wochen

Versicherungs- und BVG-Optionen

Von Experten für Experten

Payroll-Lösungren für alle

Was das für Contractors heisst

Sie erhalten pünktlich Ihr Gehalt ausgezahlt. Unabhängig von den Zahlungsfristen der Unternehmen. Und Sie müssen sich nicht mit Themen wie Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Verwaltungsvorschriften belasten. So bleibt Ihr Kopf frei für die wesentlichen Aufgaben.

Für Unternehmen

Ob Sie nun externe Mitarbeiter über uns, andere Agenturen oder selbst gefunden haben – Sie wollen sich nicht mit noch mehr Administration und Verwaltung belasten? Dann brauchen Sie einen zuverlässigen Partner, der als rechtlicher Arbeitgeber für Sie die damit verbundenen Pflichten und Risiken übernimmt. Wir sind dieser Partner. Von der Anmeldung der Jahresabrechnungen bis zur Abmeldung der Mitarbeiter. Wir beantworten für Sie mit unserem juristischen Know-how alle aufkommenden Fragen. Natürlich können Sie über uns alle externen Mitarbeiter abrechnen und auch andere Agenturen bei Bedarf für die Vermittlung vergüten.

Für andere Agenturen

Sie vermitteln Ihren Kunden externe Mitarbeiter? Betrachten aber die Administration dieses Personalverleihs nicht als Ihr Kerngeschäft. Dann greifen Sie auf unseren Payroll-Service zurück und nutzen uns als rechtlichen Arbeitgeber für die befristet eingestellten Mitarbeiter und Verrechnungspartner gegenüber dem Endkunden. Wir kümmern uns dann um alle administrativen Belange dieses Geschäfts.

Ihre Vorteile

Administrative Entlastung

Wir erledigen den Papierkram. Nicht nur schnell und zuverlässig. Sondern auch digital und smart über unser Online-Portal. Oft ganz ohne Papier.

Sicherheit

Ja, Sie können ruhig schlafen. Denn unsere Prozesse sind sicher. Sogar ISO zertifiziert. Und wir sind solide eigenfinanziert.

Rechtssichere Lösungen

Auch bei komplexen Problemen. Dafür verfügt unser Team aus Payroll Spezialisten über langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen.

Transparenz

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.

Zeitersparnis

Behördengänge, langwierige Diskussionen um Rechtsfragen und Ähnliches entfallen.

Umfassender Support

Wir gehen für Sie die extra Meile und kümmern uns persönlich um Ihre Belange.

Allgemeine Fragen

Finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zu unserem Lohnbuchhaltungsservice

Wir möchten Exzellenz in der Schweizer IT- und Fachkräftevermittlung neu zu definieren, indem wir unseren Kunden erstklassige Talente vermitteln und diesen wiederum erfüllende Mandat ermöglichen, und hiermit Partnerschaften sowie Vertrauen aufbauen und kultivieren.

Mit lokalem Fachwissen, zeitgemässer Technologie und ehrlicher Verlässlichkeit werden wir den Wandel im Schweizer Personalverleih proaktiv mitgestalten, um für alle Beteiligten nachhaltiges Wachstum und Innovation zu fördern.

Der Mitarbeiter wird beim Payrolling von der Payrolling Agentur (im Juristensprech: „Verleihbetrieb“) angestellt. Und zwar mit allen Rechten und Pflichten eines angestellten Mitarbeiters. Jetzt ist ist die Payrolling-Agentur für die korrekte Anmeldung und Abführung von Sozialversicherungen, Steuern, Pensionskassen etc. verantwortlich. Also für die ganze Bürokratie, die alle anderen nur mit spitzen Fingern anfassen. Und das Schöne ist, dass damit ausgewiesene Spezialisten am Werk sind, was sich letztlich auch bei den Ergebnissen bezahlt macht.

Bei einem Gehalt bis zu 148‘200 CHF pro Jahr gilt der GAV (Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih), der viele Vorteile für die Mitarbeitenden hat. Zum Beispiel: Subventionierte Weiterbildung, besserer Krankentagegeldschutz, bessere Altersvorsorge u.v.m. Mit dem Kunden (Juristensprech: Einsatzbetrieb) schließt die Payrolling-Agentur einen Einsatzvertrag. Die Verrechnung erfolgt auf Tages- oder Stundenbasis. Selbst wenn die Zahlungsfristen zwischen dem Kunden (oder Einsatzbetrieb) und der Payrollingagentur (bzw. dem Verleihbetrieb) differieren, zahlt die Payrolling Agentur den Lohn bzw. das Gehalt pünktlich aus. Unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Das Geld ist immer pünktlich auf dem Konto des Mitarbeitenden. Worauf es ja schliesslich ankommt.

Ja, es stimmt. Wir sind nicht für jeden da. Wir haben uns auf Büroberufe spezialisiert. Und da insbesondere auf High-Potentials wie IT-Spezialisten, Projekt-Manager, Wissenschaftler und andere kluge Köpfe. Ungefähr die Hälfte unserer Mitarbeitenden, die wir an andere Unternehmen verleihen, verdienen mehr als den GAV Schwellenwert von 148‘200 CHF. Das heißt: Sie brauchen mehr als eine Standardabrechnung. Unsere Versicherungsangebote, Prozesse und rundum Dienstleistungen sind auf diesen „White Collar“ Bereich abgestimmt. Damit Sie dann auch möglichst viel Netto vom Brutto haben.

Unsere Kunden (wie wir oben gelernt haben, Einsatzbetriebe) stammen aus den stärksten Segmenten der Wirtschaft: Also aus dem Banking, der IT- bzw. Technologie-Branche, dem Versicherungswesen, der Pharmasparte, der Industrie und natürlich der öffentlichen Hand. Alles Bereiche mit einer großen Zukunft. Andere Personalverleih-intensive Einsatzbereiche wie Bau & Baunebengewerbe, Gastronomie & Tourismus, Produktion, Reinigung & Facility Management sind nicht unser Thema. Einfach, weil die Gehaltsstrukturen eine andere Expertise in Steuer- und Pensions- bzw. Altervorsorgefragen erfordern. Und weil andere Risiko-Klassifizierungen und hiermit andere, weniger attraktive Versicherungssätze zur Anwendung kommen. Diese Branchen sind bei den Kollegen besser aufgehoben.

Unser Lohnrechner funktioniert. Und er berücksichtigt verschiedene individuelle Faktoren, die andere Rechner nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigen. Sie geben auf unserer Webseite einfach Sollwerte ein: für die Kundenrate, das Bruttosalär oder den Nettobetrag. Der Lohnrechner wirft jetzt eine Übersicht der entsprechenden Gesamtkosten aus. Und dazu alle verfügbaren Versicherungs-Optionen. Da können Sie woanders lange suchen.

Die Kundenrate wird pro geleistete Einsatzstunde dem Kunden verrechnet. Diese beinhaltet die Payroll Gebühr für unsere Tätigkeiten und allfällige vom Kunden beauftragte MSP/VMS-Dienstleitungen sowie die All-In Lohnkosten.

Unsere Payrolling-Gebühr ist in der Regel pro Einsatzstunde definiert, bei gewissen Kunden (auf deren Wunsch) als %-Satz der Kundenrate/All-In Lohnkosten. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein sogenannter Multiplier auf den Bruttolohn vereinbart wird. Wir richten uns dabei flexibel nach den Kundenwünschen. Ganz im Sinne unserer Philosophie „Going the Extra Mile“. Was sich sehr bewährt hat.

Die All-In Lohnkosten wiederum ergeben sich aus der Summe vom Bruttolohn und den Arbeitgeber-Beiträgen. All das bekommen Sie von unserem Lohnrechner detailliert ausgeworfen. Da bleiben keine Fragen offen.

Wir berechnen nicht nach Kalender, Bauchgefühl oder sonstigen Vorgaben, sondern strikt nach den Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) Personalverleih. Und das heißt:

2187 Jahresstunden, bei 42 Stunden pro Wochen und 52,07 Wochen pro Jahr gemäß Artikel 20 Paragraph 5. Was 21,7 Tagen a 8,4 Stunden im Monat entspricht.

Richtig! Auf dem Taschenrechner ergeben sich sowohl für ein normales Jahr mit 365 Tagen als auch für ein Schaltjahr mit 366 Tagen andere Ergebnisse. Aber genau deshalb berechnen Sie das Ganze ja auch mit unserem Lohnrechner und nicht mit Ihrem Taschenrechner.

Zudem verfügt der Lohnrechner der RM Group über eine multiplikative Aufrechnung für Feiertage und Ferien. Was auf gut deutsch nichts anderes bedeutet als dass nach Eingabe der Sollstunden pro Woche, die frei eingegeben werden, die Ferien und bezahlten Feiertage gegengerechnet und abgezogen werden, so dass im Ergebnis die verrechenbaren Einsatzstunden unterm Strich stehen.

Jahresurlaub4 Wochen5 Wochen6 Wochen
Einsatztage19.4119.0118.60
Urlaub1.672.082.50
Feiertage0.620.610.60
Gesamt21.7021.7021.70

Jeder, der mehr als 62.55 CHF pro Stunde im Basislohn verdient (ohne Ferien, Feiertag oder Anteil 13. Monatslohn), fällt aus dem GAV (dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih) heraus und muss dementsprechend anders abgerechnet werden. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss kein Weiterbildungs-/Vollzugsbeitrag abgeführt werden. Alles bezogen auf den Basislohn.

Und wie kommt dieser Schwellenwert nun zustande?

Ganz einfach. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung wurde am 1. Januar 2016 auf 148‘200 CHF erhöht. Bricht man diesen Jahresverdienst auf einen Stundenlohn herunter, ergeben sich folgende Zahlen:

CHF 148‘200 (13 Basislöhne gemäss GAV) : 13 x 12 => CHF 136‘800 (12 Basislöhne)

CHF 136‘800: 2187 Stunden pro Jahr* = Basislohn CHF 62.55 (ohne Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn)

Beitrag Verteilung AG/AN Leistungen
BVG-Risikoprämie und Verwaltungskosten Basis: 50%/50%, bei gewissen Vollversicherungsmodellen 100% (patronal) durch AG Versicherungsprämie für Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall,
siehe unsere Versicherungen für Details
BVG-Sparprämie Diese Gelder fließen direkt in Ihre persönliche BVG-Sparprämie (
) und werden bei der Pensionierung/bei einem Umzug außerhalb der EU) oder bei der Umwandlung in eine laufende Altersrente ausgezahlt.
AHV Immer 50%/50% Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung – die erste Säule des schweizerischen Rentensystems
IV Erwerbsunfähigkeitsrente – wenn Sie arbeitsunfähig werden
EO-MSE-VSE-BUE Entschädigung für Verdienstausfall/Mutterschaft/Vaterschaft/Betreuung von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
AHV-Verwaltungsabgaben 100% AG Abgabe für die AHV-Verwaltung
FAK Familienausgleichskasse 100% AG Familienausgleichskassen – mit diesen Beiträgen werden die Kinderzulagen finanziert.
Da die Kinderzulagen, auf die Sie eventuell Anspruch haben, von verschiedenen Faktoren abhängen,
haben wir sie nicht modelliert. Diese betragen im Kanton Zürich CHF 200/250 (befreit von AHV/ N/ED und BVG)
ALV (I&II) Immer 50% / 50% Arbeitslosenversicherung – Löhne bis CHF 148’200 sind versichert (ALV I),
darüber hinaus wird ein Solidaritätsprozent gezahlt (ALV II)
UVG-Berufsunfall- und -Zusatzversicherung
bis zu 148’200
100% AG Diese garantiert sowohl die Lohnfortzahlung als auch die Gesundheitsleistungen bei einem Unfall.
Zur besseren Vergleichbarkeit haben wir die Beiträge auf Löhne bis 148’200 und Lohnüberschüsse bis 315’00 bezogen.
UVG Lohnüberschuss 100% AG
KTG 100% AG Dieser Beitrag finanziert den Verdienstausfall im Falle einer chronischen Krankheit.
In den ersten beiden Tagen wird kein Gehalt gezahlt (Mutterschaftsurlaub), ab dem dritten Tag zahlt
die Versicherung 80%; 90% für die Besoldungsgruppe 9)
Kantonaler Berufsbildungsbeitrag 100% AG „Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich setzt sich dafür ein, die Bereitschaft der Unternehmen zur Ausbildung von Lehrlingen zu erhalten und zu erhöhen.
Er entwickelt die berufliche Grundbildung weiter und stärkt ihre Stellung im Bildungssystem.“
Als RM Group zahlen wir entweder Beiträge an den Kanton oder verwenden sie selbst für die Ausbildung von Lehrlingen.
Quelle:Berufsbildungsfonds | Kanton Zürich (zh.ch)

Transparenz ist für uns oberstes Gebot. Deshalb weisen wir unsere Payrolling-Gebühr explizit aus. Wir berechnen dabei in der Regel nach geleisteten Einsatzstunden unabhängig vom Salär oder dem Pensum. Gleichzeitig differenzieren wir zwischen unseren Standardangeboten mit den obligatorischen Versicherungsleistungen und unseren maßgeschneiderten Versicherungs-Angeboten. Bei diesen Angeboten entsteht naturgemäß ein höherer Aufwand und hier tragen wir auch ein höheres Risiko. Sowohl für den Payrollee (also den Mitarbeitenden) als auch für den Einsatzbetrieb sind die Lohnnebenkosten mindestens so wichtig wie die Payrolling-Gebühr. Natürlich sind manche Ansätze wie bspw. AHV/IV/EO/ALV schweizweit bei allen Payrolling-Anbietern gleich. Aber sehr viele Ansätze unterscheiden sich doch erheblich voneinander. Sie sind abhängig vom Anbieter, dem Risikoprofil der verliehenen Ressourcen, dem Verhandlungsgeschick des Verleihbetriebs etc.

Wir haben die entsprechenden Beispielkalkulationen im Q1 2022 verglichen und dabei eklatante Unterschiede festgestellt:

 RMMitbewerber
Kundenpreis100100
Gebühr für Gehaltsabrechnung-3.50-3.00
SNB-1.80-1.76
AHV, ALV-5.46-5.54
KTG-1.41-1.38
Unfall-0.27-0.34
Sonstige (FAK usw.)-1.32-1.38
Bruttolohn86.2586.58
LOB-1.80-1.76
AHV, ALV-5.46-5.54
KTG-Mittel0 (mäzenatisch)-1.38
Unfall-0.53-0.56
Netto78.4677.34

Unterschiede im Preis sind hier primär von der Krankentaggeldversicherung getrieben.

Ansätze für Krankentagegeldversicherung: Die Konkurrenz berechnet gesamthaft 3.2% des Lohns, wenn man die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufaddiert Und das gegenüber 1.63% für Männer und 2.322% für Frauen bei uns – die gesamthaft vom Arbeitgeber getragen werden. Und ausserdem ist unsere Krankentagegeld-Lösung umfassender als bei vielen Konkurrenten (siehe nächstes Kapitel).

Weitere Kostenkomponenten die varieren können sind:

Familienausgleichskasse (FAK): Die variieren je nach Kanton und im kleineren Rahmen je nach Ausgleichskasse. Weshalb auch die entsprechenden Zulagen von Kanton zu Kanton variieren. Diesbezüglich sind wir der RM Group im Kanton Zürich mit 1.12% auf der günstigen Seite.

Risikoprämie und Administrationsgebühren für die BVG Versicherung: Wir haben mit der Profond einen pauschalen Prozentsatz (unabhängig vom Alter) vereinbart. Dieser beträgt in der Basis-Variante nur je 0.65% (des obligatorisch versicherten Lohns) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist hiermit deutlich niedriger als bei vielen anderen Mitbewerbern.
Um eine Vergleichbarkeit zu erlauben, separieren wir den Spar-Anteil.
Viele Konkurrenten weisen nur die konsolidierten Altersprozente für Sparen, Risiko und Administration aus – und gewisse können diese zudem erst bei Eintritt definitiv berechnen. Der Kosten-Unterschied (bei gleicher Leistung) kann über 1% des versicherten Lohns betragen. Deshalb ist es wichtig, die vor der Unterzeichnung eines Vertrages verbindlich abzuklären.

Kostenträgerschaft durch Arbeitgeber und / oder Arbeitnehmer: Außerdem gibt es Unterschiede bei der Verteilung der Lohnnebenkosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Patronale (d.h. vom Arbeitgeber getragene) Beiträge reduzieren grundsätzlich die AHV /IV/EO/ALV Bemessungsgrundlage. Und damit die Beiträge für den Arbeitnehmer.

Wichtig ist, was am Ende rauskommt. Gerne unterstützen wir Sie beim Vergleichen.

Für den Payrollee (Mitarbeitenden) spielen neben dem Lohn natürlich auch die Leistungen eine grosse Rolle, mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Gewisse Leistungen wie die AHV (Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) sind natürlich standardisiert. Aber bei allen anderen Leistungen gibt teilweise deutliche Unterschiede:

Pensionskasse: Es beginnt schon beim Sparbeitrag. Wir weisen den Sparbeitrag explizit separat von den Risiko- und Administrationsgebühren aus. Während dieser in der Basis-Option bei Vollzeitanstellung vergleichbar ist, unterscheidet sich der Sparbeitrag deutlich bei den umfassenderen Lösungen. Ganz wichtig ist zudem der Verzinsung des gesamthaften BVG-Vermögen: denn viele der im Personalverleih gut vertretenen Versicherungen zahlen nicht mehr als die im Bundesrat beschlossen Mindestverzinsung. Unser Anbieter Profond dagegen ist regelmässiger Sieger des Pensionskassenvergleich von tagi sowie fuw – und mit 8% Zins für das abgeschlossene Jahr 2021 wiederum in einer Klasse für sich.
Bei einer gut gefüllten Pensionskasse liegt der Verzinsungsunterschied im fünfstelligen Bereich. Und das nur für das Jahr 2021!

Risikoprämie und versicherte Leistungen: Auch hier muss man den maßgeblichen Lohn und die Leistungen im Detail vergleichen. Die Leistungen werden in der Regel als Prozentsatz des versicherten Lohns ausgewiesen. Während man bei vielen Payrolling-Anbietern keine Wahl hat, bieten wir bei der RM Group drei Optionen an. Denn so wenig wie unsere Mitarbeitenden alle gleich sind, so unterschiedlich sind ihre Bedürfnisse.

Krankentaggeldversicherung: Hier gibt es verschiedene Aspekte, die zu vergleichen sind.

RM bietet je nach Versicherungspaket 80% oder 90%.
Unabhängig davon, welche Wartefrist zwischen dem Arbeitgeber und Versicherung vereinbart wurden, kann der Arbeitgeber während den ersten Krankheitstagen die Lohnfortzahlung aussetzen. Gemäss der allgemeinen Rechtsprechung sind bis zu 3 Karenztage zulässig. Für Unternehmen, die wie RM dem GAV Personalverleih unterstellt sind, ist diese Frist auf 2 Karenztage verkürzt.
Dies bedeutet 1 Tagessatz mehr Lohn im Fall einer andauernden Krankheit – Geld, das bei den hiermit verbundenen Arztrechnungen häufig dringend benötigt wird.
Bei nochmals längeren Wartefristen ( bspw. bei 30 Tagen), ist unbedingt zu klären, wie denn der Lohn in der Wartefrist finanziert wird. Nicht, dass im Fall der Fälle zum Unfall auch noch der Hohn eines grossen Lohnausfalls kommt. Unseres Erachtens sind solche Beispielrechnungen schlichtweg unseriös.
Zusatzleistungen: RM ist fokussiert auf gesuchte Spezialisten und Fachkräfte in IT, Projektmanagement, Finance und Wissenschaft.
Für Mitarbeiterinnen zahlen wir bei Mutterschaftsurlaub nicht nur das obligatorische EO (Erwerbsersatzordnung)Taggeld von maximal CHF 196 aus, sondern 80% resp. 90% (je nach Modell) des vollen Salärs.

Unfallversicherung: Die für Unternehmen im Personalverleih obligatorische SUVA Versicherung ist was die Leistungen angeht, bei allen vergleichbar. Aber die Kosten unterscheiden sich doch erheblich.

Diese Fragen sollten sorgfältig beantwortet werden:

Welcher Prozentsatz der Lohnsumme ist versichert?
RM bietet je nach Versicherungspaket 80% oder 90%.

Ist der ganze Lohn versichert?
Die Standard-Versicherung (bspw. über SUV) deckt in der Regel nur den Lohn bis CHF 148’200 pro Jahr ab. Wer mehr verdient, ist bei der RM Group gut aufgehoben. Denn wir decken den kompletten Differenzbetrag Über den Schwellenwert von CHF 148‘200 p.a. durch eine Überschussversicherung ab.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Wir kommen dieser Pflicht gewissenhaft nach. Leider sind uns auch Beispiele bekannt, in denen der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, was dann zu Lasten des Mitarbeitenden geht.

In unserem Lohnrechner wird der Ferienanspruch als Aufschlag auf das Basissalär ausgewiesen. Gerade so wie es der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih definiert.

Das sind dann:
8,33 % bei 4 Wochen Urlaub gerechnet auf Vollzeitbeschäftigung
10,60 % bei 5 Wochen Urlaub gerechnet auf Vollzeitbeschäftigung
usw.

Das Gesetz und der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) definieren den Mindesturlaub:

4 Wochen Urlaub pro Einsatzjahr als absolutes Minimum für alle
5 Wochen Urlaub pro Einsatzjahr für Mitarbeiter im GAV ab dem 50.Lebensjahr
Zusätzlicher Urlaub kann gerne vereinbart werden und unser Lohnrechner ist entsprechend bis zu 8 Wochen Urlaub pro Jahr flexibel. Darüber hinaus streikt er, weil er vor Neid das Rechnen einstellt
Wie im Schweizer Arbeitsrecht verankert, wird der Urlaub grundsätzlich bei Bezug ausbezahlt. Falls der Urlaub nicht oder nicht vollständig genutzt wurde, wird der verbleibende Saldo zu Ende der Anstellung als zusätzlicher Lohn vergütet.

Eine prozentuale Auszahlung des Urlaubsanspruchs ist nur bei sporadischen, unregelmässigen Einsätzen erlaubt.

Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber in der Schweiz nur beim Nationalfeiertag (1. August) eine Lohnzahlungspflicht.

Der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) regelt darüber hinaus eine Lohnzahlung aller dem Sonntag gleichgestellten Feiertage. Diese können zur Vereinfachung des gesamten Procedere über einen pauschalen Aufschlag von von 3.2% geregelt werden. Die RM Group bevorzugt einfach Lösungen im Sinne ihrer Mitarbeitenden und zahlt deshalb im Standardfall den pauschalen Aufschlag von 3,2 % auf den Lohn aus. Immer bezogen auf die Einsatzzeiten. Das vereinfacht die Abwicklung für alle Seiten.

Wir verarbeiten den Lohn für unsere Mitarbeitenden, sobald wir eine vom Kunden (Einsatzbetrieb) abgezeichnete Zeiterfassung erhalten.

Wir zahlen den Lohn spätestens am 3. darauffolgenden Arbeitstag aus. In der Regel sind wir aber früher dran.

Wir verrechnen unseren Mitarbeitenden weder eine Gebühr für die Vorfinanzierung des Lohns noch für das Ausfallrisiko.

Andere Vorgehensweisen, die man am Markt häufig findet, entsprechen weder unserer Philosophie noch unserer Rechtsauffassung.

Die RM Group ist als Arbeitgeber dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstellt. Das bedeutet für unsere Mitarbeitenden, dass bei jeder Personalbereitstellung innerhalb der GAV-Vorgaben, also bis zu einem Basissalär von 62,55 CHF pro Stunde, die Beiträge an den paritätischen Weiterbildungsfonds geleistet werden. Entsprechend kann jeder GAV-unterstellte Mitarbeitende der RM Group auf dieses Weiterbildungsangebot zurückgreifen.

Die von gewissen Anbietern propagierte Lohnträgerschaft (wage portage) unterstellt einen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden (Einsatzbetrieb) und dem Payrollee (Mitarbeitenden). Hierfür müsste der Payrollee seine Aufträge selbständig erledigen können ohne sich in die Arbeitsorganisation des Kunden einzugliedern und unternehmerisch von diesem unabhängig sein. Diese Abgrenzung zum Personalverleih ist gemäß unserer Erfahrung nicht mit der Realität vereinbar. Viele Einsätze sind Vollzeiteinsätze oder zumindest über Monate hinweg die primäre Einkommensquelle, die Kunden verlangen eine Integration in das Team (ob agile oder nicht) ohne erkenntliche Differenzierung zu internen Mitarbeitern. Bei Aufträgen können im Gegensatz zum Personalverleih auch nicht immer alle geleisteten Stunden verrechnet werden, bei einer (unterstellten) Schlechterfülllung besteht das Risiko, diese gar nicht vergütet zu bekommen

Haben Sie weitere Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen haben, die über unsere FAQ hinausgehen, wenden Sie sich bitte an uns, um persönliche Unterstützung zu erhalten. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

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